Standorte: Düsseldorf oder Münster, Vertrag: Teilzeit/Vollzeit (unbefristet), Vergütung: Entgeltgruppe 13 TV-L, Bewerbungsfrist: 22.07.2025
Ihre Mission: NRW vorwärtsbringen
Bei IT.NRW geht es um mehr als „nur“ einen Job. Es geht um einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag: ein ganzes Bundesland vorwärtsbringen. Als Machine Learning Engineer (m/w/d) entwickeln
Sie in einem agilen Team zukunftsweisende KI-Lösungen für das Land und treiben damit die
Modernisierung der Landesverwaltung voran. Bringen Sie sich jetzt ein und leisten Sie einen wichtigen Beitrag für 18 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW!
Ihr Bereich: Projektwerkstatt
Als KI-Team von IT.NRW entwickeln wir intelligente Automationslösungen zur Beschleunigung von Verwaltungsprozessen, zur Entlastung von Mitarbeitenden sowie zur Verbesserung der Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Um unsere Kundinnen und Kunden bei ihren Vorhaben erfolgreich zum Ziel zu führen, begleiten wir sie vollumfänglich von der ersten Idee über die Umsetzung bis hin zur kontinuierlichen Überwachung der produktiven Lösung.
Ihre Haupttätigkeit:
Sie bringen mit:
Ihre Persönlichkeit:
Bewerben Sie sich jetzt einfach online und leisten Sie mit uns gemeinsam einen wichtigen Beitrag für 18 Millionen Menschen in NRW.
Bewerbungsschluss: 22.07.2025
Zu Ihrer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
Selbstverständlich achten wir auf den Datenschutz und behandeln Ihre Unterlagen vertraulich.
Unser Bewerbungsprozess
Bewerben Sie sich bitte ausschließlich über unser Bewerbungsportal (per E-Mail oder Post übermittelte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden). Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung. Das Kennenlernen findet überwiegend per Videokonferenz statt. Das weitere Vorgehen besprechen wir dann gemeinsam.
Wir leben Vielfalt
Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – ungeachtet von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat IT.NRW die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Ihr Draht zu uns
Fragen zum Aufgabengebiet beantworten
Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet